Finanzbuchhaltung

 

»  Anleitung zur selbständigen Bearbeitung der Buchführung

 
 

»  Unterstützung bei Ihrer Buchhaltung

 
 

»  Sortieren und Ordnen Ihrer Belege

 
 

»  Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle

 
 

»  Offene-Posten-Verwaltung mit Mahnwesen

 
 

Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.

Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Abs. 3 u. 4 StBerG übernommen.

 
     
  Zurück zu der Leistungsübersicht