Lohnbuchhaltung
» Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
» Lohnsteuer-/Krankenkassenmeldungen
Eine Übernahme ist auch während des laufenden Geschäftsjahres möglich.
Es werden nur Tätigkeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen des § 6 Abs. 3 u. 4 StBerG übernommen.