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Eine
Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.
Namen
und Anschriften des Unternehmers und des Kunden
2.
Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des
Unternehmers
3. Bei
Leistungen zwischen verschiedenen EU-Staaten die USt-IdNr des
Unternehmens
4.
Ausstellungsdatum der Rechnung
5.
Fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig
vergeben wird
6. Menge
und Bezeichnung der Waren oder Leistungen
7.
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder bei Anzahlungen den Zeitpunkt
der Zahlung.
8. Höhe
des Umsatzsteuersatzes
9.
Aufschlüsselung des Nettobetrages nach einzelnen Umsatzsteuersätzen,
wenn die Umsätze verschiedenen Steuersätzen unterliegen oder
steuerbefreit sind
Die
Vollständigkeit der Angaben auf Lieferanten-Rechnungen ist
Voraussetzung, dass die gewerblichen Kunden einen Vorsteuerabzug
vornehmen können.
Die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist der Schlüssel für die Teilnahme
am EU-Binnenmarkt. Der Besitz der USt-IdNr ermöglicht die steuerfreie
Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat unter der Voraussetzung,
dass auch der Käufer eine gültige USt-IdNr besitzt.
Deutsche
Unternehmen können beim Bundesamt für Finanzen ihre USt-IdNr beantragen.
Voraussetzung für die Antragstellung ist allerdings, dass der
Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist beziehungsweise bei einem
deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird.
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