Rechnungslegung

 

 

 

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

 

1. Namen und Anschriften des Unternehmers und des Kunden

2. Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des Unternehmers

3. Bei Leistungen zwischen verschiedenen EU-Staaten die USt-IdNr des Unternehmens

4. Ausstellungsdatum der Rechnung

5. Fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird

6. Menge und Bezeichnung der Waren oder Leistungen

7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder bei Anzahlungen den Zeitpunkt der Zahlung.

8. Höhe des Umsatzsteuersatzes

9. Aufschlüsselung des Nettobetrages nach einzelnen Umsatzsteuersätzen, wenn die Umsätze verschiedenen Steuersätzen unterliegen oder steuerbefreit sind

 

Die Vollständigkeit der Angaben auf Lieferanten-Rechnungen ist Voraussetzung, dass die gewerblichen Kunden einen Vorsteuerabzug vornehmen können.

 

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist der Schlüssel für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Der Besitz der USt-IdNr ermöglicht die steuerfreie Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat unter der Voraussetzung, dass auch der Käufer eine gültige USt-IdNr besitzt.

 

Deutsche Unternehmen können beim Bundesamt für Finanzen ihre USt-IdNr beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist allerdings, dass der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist beziehungsweise bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird.

 


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